Wir suchen Mitarbeiter

Deutschlandweit, auch Einsteiger sind herzlich Willkommen!

Ihre Qualifikation:

  • Lokführer
  • Arbeitszugführer
  • Fachbauüberwacher (mind. 21 J)
  • Wagenmeister
  • Zweiwegefahrzeugführer

Wir bieten:

Einen unbefristeten Arbeitsvertrag!

Mit einem Nettoeinkommen ab 2.100 EUR, zzgl. Zulagen und Firmenwagen inkl. Tankkarte

Ansprechpartner

Sebastian Schmadtke
Tel. 06395 34 661 14
Mobil: 0176 70 324 673
Mail: afl-bahndienste@t-online.de

Beschreibung der Fachbereiche

Rangierbegleiter: Als Rangierbegleiter (m/w) bist Du für das Bilden und Auflösen von Zügen verantwortlich und musst diverse Tätigkeiten ausführen, die mit dieser zentralen Aufgabe in Verbindung stehen. Dazu gehört beispielsweise das Sichern von stillstehenden Fahrzeugen, das Durchführen von Bremstests und das Kuppeln sowie Entkuppeln.

Streckenkundige Person (Lotse): Text hierzu fehlt noch

Arbeitszugführer (ZF-Rb Bau): Arbeitszugführer stellen Arbeitszüge oder Rangierabteilungen zusammen. Sie sorgen für Fahrbereitschaft der Züge und begleiten diese zu den Einsatzorten. Dort angekommen, führen Arbeitszugführer gemeinsam mit dem Lokführer die Rangiertätigkeiten durch und überwachen z.B. die ordnungsgemäße Be- und Entladung der Wagen.

Wagenmeister: Ein Wagenmeister ist ein bei Eisenbahnverkehrsunternehmen eingesetzter Mitarbeiter. Der Wagenmeister stellt vor jeder Zugfahrt die Betriebssicherheit und Verkehrstauglichkeit an Ganzzügen, Wagengruppen oder Einzelwagen sowie deren Ladung fest.

Er führt technische Untersuchungen sowohl an Güter- wie auch an Reisezugwagen durch. Dabei überprüft er diese auf Schäden und Mängel und muss eigenständig entscheiden, ob der jeweilige Wagen für die Reparatur aus dem Zug ausgesetzt werden muss oder zu seinem Ziel ggf. mit Einschränkungen weiterlaufen darf und damit erst zu einem späteren Zeitpunkt einer Reparatur unterzogen wird. Außerdem kann er auch die Bremsprobe durchführen. Im Unterschied zum geringer qualifizierten Wagenprüfer darf der Wagenmeister auch Untersuchungen durchführen, die über eine rein augenscheinliche Prüfung hinausgehen. Dies sind im deutschen Regelwerk Wagenuntersuchungen, Wagensonderuntersuchungen und Lauffähigkeitsuntersuchungen.

Triebfahrzeugführer: Die Steuerung von Triebfahrzeugen und Triebwagen. Neben den klassischen Lokomotiven können dies auch sogenannte Nebengeräte sein, beispielsweise Zweiwegebagger, Gleisbaumaschinen oder andere Baumaschinen.

Als Verantwortlicher muss sich der Triebfahrzeugführer vor der Abfahrt von der Fahrbereitschaft des Triebfahrzeugs überzeugen. Dazu überprüft er die Betriebsmittel, die Technik und die Bremsen. Weitere Aufgaben sind das Kuppeln, beispielsweise von Lok und Waggon, das Verschieben von Fahrzeugen und die Verständigung mit Fahrdienstleitern, Wagenmeistern, Verschiebern und Disponenten.